kannixverstahn

Zwei Familienväter, zwei anerkannte Flüchtlinge, die das Recht haben, ihre Familien nachzuholen:

Beide beziehen Leistungen aus Steuermitteln und müssen und wollen Arbeit nachweisen, für Wohnung, für Bleibeperspektive , für Nachzugsberechtigung, und vor allem, weil sie nicht als Almosenempfänger dastehen möchten.

Sie werden mit ihrer Familien länger hier sein, die Kinder werden hier aufwachsen und ob sie je zurückkehren ist ungewiss.

Sie haben, ihren beruflichen Qualifikationen gemäß, einen 1 Eurojob bei der Stadt angetreten, Gemeinwesenarbeit, wie sie jeder Harz 4 Empfänger ausüben darf.  Der Euro wird nicht angerechnet.

Beide Familienväter haben den Job nun wieder verloren: Ohne Job keine Wohnung, kein Familiennachzug, keine Verbesserung der Bleibeperspektive, keine Möglichkeit, den entwürdigenden Status des Almosenempfängers abzustreifen.

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Willkommen in der Bürokratur.